Polizei sichert Diebesgut und Betäubungsmittel in Bad Düben


Symbolbild
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(Wan – 06.05.26) In Bad Düben hat eine zwei­tä­gige Durch­su­chungs­ak­tion an der Mühl­straße zu zahl­rei­chen Sicher­stel­lungen geführt. Auslöser der Ermitt­lungen war ein Hinweis, der die Polizei in Torgau erreichte. Ein Hinweis­geber hatte dort gemeldet, ein Fahrrad entdeckt zu haben, das bereits vor fünf Jahren gestohlen worden war. Das Rad war auf einer Online-Verkaufs­platt­form inseriert worden.

Auf Basis dieser Infor­ma­tionen wurde in Abstim­mung mit der Torgau-Zweig­stelle der Polizei, der Staats­an­walt­schaft Leipzig sowie dem zustän­digen Ermitt­lungs­richter am Amts­ge­richt Torgau eine Durch­su­chung bei einem 39-jährigen Tatver­däch­tigen ange­ordnet. Aufgrund des Umfangs der zu durch­su­chenden Gegen­stände war ein großes Aufgebot an Einsatz­kräften vor Ort. Neben der Krimi­nal­po­li­zei­au­ßen­stelle Torgau waren auch Spezia­listen der Krimi­nal­technik, die Dienst­hun­de­staffel, die säch­si­sche Bereit­schafts­po­lizei sowie die Zentrale Asser­va­ten­stelle an der Maßnahme beteiligt.

Sicher­stel­lung von Diebesgut und Betäu­bungs­mit­teln

Bei der Durch­su­chung konnten die Beamten neben dem vor fünf Jahren entwen­deten Fahrrad weitere Gegen­stände sicher­stellen, die teilweise aus anderen Dieb­stählen stammten. Die Liste der Fund­stücke umfasst unter anderem Werkzeuge, zerlegte Fahrräder, sechs Kraft­räder sowie mehrere Motoren von E-Bikes. Ein Teil der sicher­ge­stellten Objekte konnte bereits an die recht­mä­ßigen Besitzer zurück­ge­geben werden.

Zusätz­lich zu dem Diebesgut fanden die Einsatz­kräfte eine größere Menge an Betäu­bungs­mit­teln, konkret Cannabis und Metham­phet­amin. Ebenfalls sicher­ge­stellt wurden Bargeld sowie Uten­si­lien, die für den Handel mit den Drogen genutzt werden konnten.

Der 39-jährige Deutsche wurde im Zuge der Ermitt­lungen vorläufig fest­ge­nommen. Da die Staats­an­walt­schaft Leipzig jedoch keine Haft­gründe für eine weitere Inhaf­tie­rung sah, wurde die Entlas­sung aus dem poli­zei­li­chen Gewahrsam nach Abschluss der straf­pro­zes­sualen Maßnahmen ange­ordnet. Der Tatver­däch­tige ist derzeit wieder auf freiem Fuß. Die Ermitt­lungen der Polizei wegen des Verdachts der Hehlerei sowie wegen Verstößen gegen das Betäu­bungs­mit­tel­ge­setz dauern an.

Bild­quelle: Pixabay