
(Wan – 06.05.26) In Bad Düben hat eine zweitägige Durchsuchungsaktion an der Mühlstraße zu zahlreichen Sicherstellungen geführt. Auslöser der Ermittlungen war ein Hinweis, der die Polizei in Torgau erreichte. Ein Hinweisgeber hatte dort gemeldet, ein Fahrrad entdeckt zu haben, das bereits vor fünf Jahren gestohlen worden war. Das Rad war auf einer Online-Verkaufsplattform inseriert worden.
Auf Basis dieser Informationen wurde in Abstimmung mit der Torgau-Zweigstelle der Polizei, der Staatsanwaltschaft Leipzig sowie dem zuständigen Ermittlungsrichter am Amtsgericht Torgau eine Durchsuchung bei einem 39-jährigen Tatverdächtigen angeordnet. Aufgrund des Umfangs der zu durchsuchenden Gegenstände war ein großes Aufgebot an Einsatzkräften vor Ort. Neben der Kriminalpolizeiaußenstelle Torgau waren auch Spezialisten der Kriminaltechnik, die Diensthundestaffel, die sächsische Bereitschaftspolizei sowie die Zentrale Asservatenstelle an der Maßnahme beteiligt.
Sicherstellung von Diebesgut und Betäubungsmitteln
Bei der Durchsuchung konnten die Beamten neben dem vor fünf Jahren entwendeten Fahrrad weitere Gegenstände sicherstellen, die teilweise aus anderen Diebstählen stammten. Die Liste der Fundstücke umfasst unter anderem Werkzeuge, zerlegte Fahrräder, sechs Krafträder sowie mehrere Motoren von E-Bikes. Ein Teil der sichergestellten Objekte konnte bereits an die rechtmäßigen Besitzer zurückgegeben werden.
Zusätzlich zu dem Diebesgut fanden die Einsatzkräfte eine größere Menge an Betäubungsmitteln, konkret Cannabis und Methamphetamin. Ebenfalls sichergestellt wurden Bargeld sowie Utensilien, die für den Handel mit den Drogen genutzt werden konnten.
Der 39-jährige Deutsche wurde im Zuge der Ermittlungen vorläufig festgenommen. Da die Staatsanwaltschaft Leipzig jedoch keine Haftgründe für eine weitere Inhaftierung sah, wurde die Entlassung aus dem polizeilichen Gewahrsam nach Abschluss der strafprozessualen Maßnahmen angeordnet. Der Tatverdächtige ist derzeit wieder auf freiem Fuß. Die Ermittlungen der Polizei wegen des Verdachts der Hehlerei sowie wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz dauern an.
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